Österreich hat mit etlichen Staaten ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Sämtliche Abkommen erfassen die Pensionsversicherung, während es bei der Krankenversicherung erhebliche Unterschiede gibt. Es gilt das Territorialitätsprinzip (dh Sozialversicherung im Beschäftigungsstaat), außer bei der vorübergehenden Entsendung. Die Sozialversicherungsabkommen sehen idR eine Entsendefrist von 24 Kalendermonaten, manchmal auch von fünf Jahren vor. Während dieser Zeit ist das Sozialversicherungssystem des Entsendestaates weiterhin anzuwenden.