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Auslandstätigkeit - Sozialversicherung, Tätigkeit in der EU und der Schweiz

Außerhalb des BetriebsstandortesGrenzüberschreitender Einsatz von ArbeitskräftenSabara/DavidJuli 2024

Die Verordnung (EG) 883/2004 regelt die sv-rechtliche Zuständigkeit bei Auslandsentsendungen sowie bei allen denkbaren Konstellationen von gleichzeitig mehreren Tätigkeiten in einem/mehreren EU-/EWR-Mitgliedstaaten bei einem/mehreren Arbeitgebern/Auftraggebern. Die beiden sv-rechtlichen Grundprinzipien besagen, dass die Rechtsvorschriften nur eines einzigen Mitgliedstaates und grundsätzlich die SV-Vorschriften des Tätigkeitsstaates gelten. Im Fall einer Entsendung bleiben weiterhin die SV-Vorschriften des Heimatstaates des Arbeitnehmers für max 24 Monate anwendbar. 

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