Zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes haben auch Arbeitnehmer, die aus einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder Drittstaat nach Österreich kommen, um hier ihre Arbeitsleistung zu erbringen (Entsendung, grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung), gewisse Mindestansprüche, vor allem betreffend Mindestentgelt, Urlaubsanspruch und Montageprivileg. Ausländischen Arbeitnehmern steht zB jenes kollektivvertragliche Entgelt zu, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt. Die Regelungen dazu sind für Sachverhalte im LSD-BG zu finden.