Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert die unselbständige Erwerbstätigkeit von Fremden in Österreich wie beispielsweise, ob eine Beschäftigungsbewilligung oder Anzeigebestätigung erforderlich ist. Es zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen und Rechte von ausländischen Arbeitnehmern zu schützen und die Interessen des Gastlandes zu berücksichtigen. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sind zum Beispiel gemäß § 1 Abs 2 AuslBG vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen.

