Hohe Geldstrafen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren, gewerberechtliche Konsequenzen sowie die Untersagung der Beschäftigung von Ausländern oder auch ein Imageschaden können eventuelle Folgen einer illegalen Ausländerbeschäftigung sein. Illegale Ausländerbeschäftigung kann sogar einen vergaberechtlichen Ausschließungsgrund darstellen. Durch die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten für die Ausländerbeschäftigung kann der Arbeitgeber die Verantwortung für die Einhaltung der Strafbestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auf den verantwortlichen Beauftragten übertragen.