Für die Ausbildung im Rahmen von Joint Venture sowie Ausbildung in internationalen Konzernen gibt es gesetzliche Sonderregelungen. Diese sehen durch die Möglichkeit einer bewilligungsfreien Einschulung von Arbeitskräften bei Joint Ventures sowie bewilligungsfreier Entsendung von qualifizierten Arbeitskräften zur Aus- und Weiterbildung in Headquarters internationaler Konzerne bis zu 50 Wochen Erleichterungen vor. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen für die Ansiedelung von Headquarters internationaler Konzerne verbessert werden.