Die Ausbildungsveranstaltung ist als verpflichtendes Seminar für die Erlangung der großen Legitimationsurkunde (12 Halbtage), als Antrittsvoraussetzung für die Rechtsanwaltsprüfung (24 Halbtage) und in der Folge als Eintragungsvoraussetzung für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte (RA) essentieller Bestandteil der Berufsausbildung und laufenden Fortbildung, nicht nur für Rechtsanwaltsanwärter (RAA), sondern auch für Rechtsanwälte. Der RA hat die „angemessenen“ Kosten für die für den RAA verpflichtenden Seminare zu tragen.