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Aufteilungsschlüssel - Betriebskosten

Miet- und WohnrechtMieteBrandstätterFebruar 2024

§ 17 MRG regelt den auf die Betriebskosten anzuwendenden Aufteilungsschlüssel. Grundlage für die Kostenverteilung bildet die Nutzfläche des Mietobjekts. Für Mietobjekte außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG ist der Verteilungsschlüssel der Betriebskosten – in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung – frei vereinbar.

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