Unter Aufrechnung versteht man die Geltendmachung einer Gegenforderung im Wege der Gegenverrechnung. Die Aufrechnung gibt dem Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitnehmer bestehende Geldforderungen durch Abzug vom Arbeitslohn bzw -gehalt im Zuge der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu tilgen. Da der Arbeitnehmer allerdings vor unberechtigten Abzügen geschützt werden soll, bestehen gesetzliche Einschränkungen für derartige Aufrechnungen (Lohn- bzw Gehaltsabzüge).