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Arzneimittelgroßhandel durch Apotheken

VerwaltungsrechtArzneimittelrechtDilger/DilgerSeptember 2024

Ein Unternehmen mit einer Doppelkonzession (öffentliche Apotheke und Arzneimittelgroßhandel) darf unbeschränkt alle Tätigkeiten im Rahmen beider Konzessionen ausüben. Gesetzlich nicht vorgesehene Einschränkungen dieser Tätigkeiten sind sowohl verfassungs- als auch unionsrechtswidrig. 

Einleitung

Der Arzneimittelgroßhandel stellt eines der Hauptkapitel des Arzneimittelrechts im Rahmen der zentralen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG)11Steinböck, Arzneimittelrecht, in Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht4 (2019) 733; Königshofer, Arzneimittelrecht, in Resch/Wallner (Hrsg), Handbuch Medizinrecht3 (2020) Rz 1. dar.

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