Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, zum Schutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sorgen. Die näheren Regelungen dazu enthalten das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie die dazu erlassenen Verordnungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, bestehende Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Aufgrund dessen sind durch den Arbeitgeber Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechts sind mit erheblichen Verwaltungsstrafen bedroht.