Die NIS-2-RL ist am 16. 1. 2023 in Kraft getreten. Sie soll die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der EU erhöhen. Im Vergleich zur Vorgänger-RL NIS-1 ist der Anwendungsbereich der neuen CybersicherheitsRL deutlich erweitert. Die Regelungen gelten für öffentliche oder private Einrichtungen, die in bedeutenden sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Sektoren tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten („Size-Cap-Rule“). Für besonders relevante Einrichtungen gilt die NIS-2-RL aber auch unabhängig von deren Größe.