Neben dem Direkterwerb von Immobilien durch Asset Deal unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Erwerb von Anteilen an einer Kapital- oder Personengesellschaft (Share Deal), die österreichische Immobilien besitzt, der Grunderwerbsteuer. Dies gilt sowohl bei Erwerb durch eine einzelne Person bzw Gesellschaft als auch durch Mitglieder derselben Steuergruppe, wenn es zur Vereinigung von 95 % der Anteile an der immobilienbesitzenden Gesellschaft kommt.