Die GrESt ist eine Verkehrsteuer und erfasst den ent- und unentgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken. Neben Kauf, Tausch oder Schenkung können auch der Erwerb der wirtschaftlichen Verwertungsbefugnis, eine Änderung des Gesellschafterbestands und die Vereinigung von mind 75 % aller Anteile an einer Gesellschaft der GrESt unterliegen. Es bestehen verschiedene Befreiungen, Arten der Berechnung, Tarife und Methoden zur Erklärung und Abfuhr der GrESt. Zuletzt wurde das GrEStG mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) hinsichtlich der Anteilsvereinigung grundlegend novelliert.

