Als Anerbenrecht bezeichnet man die bei Vererben landwirtschaftlicher Höfe anwendbaren Sonderregeln. Das Anerbenrecht bezweckt die Weitergabe des Hofes an einen einzigen Erben, damit der Hof erhalten bleibt. Die Sonderregeln sind im AnerbenG, im Kärntner ErbhöfeG sowie im Tiroler HöfeG enthalten.