Altersteilzeit ist der Pension vorgelagert, und endet spätestens mit Ende des Monats, in dem das Regelpensionsalter erreicht wird. Durch eine im Februar 2023 erfolgte Gesetzesänderung wurde für eine Reihe von Frauen das Regelpensionsalter um 6 Monate gesenkt. Wird eine laufende Altersteilzeit deswegen einvernehmlich verkürzt, gibt es bei gleichbleibender Arbeitszeitreduktion keine Probleme. Stimmt im Blockmodell die Arbeitszeitreduktion nicht, fordert das AMS eventuell einen Teil des Altersteilzeitgeldes zurück.