Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) unterliegen als AGB der Versicherungen ebenfalls der Klauselkontrolle. Sie unterliegen daher der Geltungskontrolle nach § 864a ABGB, der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 2 ABGB und der Transparenzkontrolle nach § 6 Abs 3 KSchG.