Versicherungsverträge kommen – wie Verträge im Allgemeinen – mittels Angebot und Annahme zustande. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 861 ff ABGB, die durch einige Spezialvorschriften im VersVG ergänzt werden. In Österreich erfolgt die Antragstellung meistens durch die Versicherungsnehmerin und wird durch die Versicherung durch Übermittlung der Polizze angenommen.