Das österreichische Versammlungsgesetz 1953 (VersG) regelt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem Art 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und sieht bestimmte allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Versammlungen vor. In diesem Briefing werden diese komprimiert dargestellt.
Allgemeine Bestimmungen des VersG
Das VersG enthält einige grundlegende Regelungen zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Versammlung:

