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Afterpfandrecht

SachenrechtPfandrechtIlleditsMai 2026

Ein Pfandrecht an Rechten ist auch das Pfandrecht am Pfandrecht (Afterpfand, § 454 ABGB). Es umfasst das erste Pfandrecht, nicht notwendigerweise auch das dadurch gesicherte Forderungsrecht. Bewegliche Pfandsachen müssen dem Afterpfandgläubiger übergeben werden. Das Afterpfandrecht an Hypotheken wird bei der Hypothek einverleibt.

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