Das Ankündigen des Prüfers löst bei vielen Unternehmern und Dienstgebern Unwohlsein aus. Von der Zustellung des Prüfauftrages bis hin zum tatsächlichen Prüfbeginn kann ein gewisser Zeitraum verstreichen, welcher sinnvoll zur Vorbereitung genutzt werden kann. Darüber hinaus ist der Ablauf einer GPLB bis hin zur Schlussbesprechung gesetzlich vorgegeben und kann bei einer Zusammenarbeit zwischen Prüfer und Dienstgeber schneller und reibungsloser abgewickelt werden.