Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Einmalzahlung als Gegenleistung dafür, dass dieser einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zustimmt oder es unterlässt, eine Kündigung des Arbeitgebers anzufechten, handelt es sich um eine Abgangsentschädigung. Diese ist in der Sozialversicherung beitragsfrei zu behandeln, aber lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig.