Ist der Dienstnehmer durch wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Arbeitsleistung verhindert, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In der Praxis ist oft fraglich, ob ein bestimmter Verhinderungsgrund den Anspruch auf Entgeltfortzahlung auslöst. Die häufigsten Dienstverhinderungsgründe sind in der Folge aufgelistet.