Hat der Arbeitnehmer Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienst zu leisten, kommt es zu einer gesetzlich angeordneten Karenzierung des Dienstverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt dabei aufrecht, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung des Entgelts und die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ruhen. Der Arbeitnehmer, der zum Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienst einberufen wird, hat gegenüber seinem Arbeitgeber bestimmte Meldeverpflichtungen einzuhalten.