Mit dem Zustellgesetz, BGBl 1982/200, zuletzt geändert durch das Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007, BGBl I 2008/5, wurde eine Vereinheitlichung der für die Zustellung maßgebenden Rechtsvorschriften erreicht. Damit sollte nicht nur der Zustellvorgang und das Zustellwesen als Ganzes einfacher und übersichtlicher gestaltet werden, sondern auch eine Vereinfachung erzielt und ein Beitrag zu einer Verwaltungsreform in dem Sinne geleistet werden, dass ökonomischer vorgegangen werden kann (RV, 162 BlgNR 15. GP ).