Artikel XL. Die Bestimmungen der Artikel XXIX und XXX sind mit Kundmachung [am 6. Juni 1896] dieses Einführungsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung, die Bestimmungen der Artikel II bis XXVIII und XXXI bis XXXIX in ihrer ursprünglichen Fassung mit dem Beginne der Wirksamkeit der Exekutionsordnung [am 1. Jänner 1898] in Kraft getreten.
[Stammfassung] Seite 107