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zu Art 56 CISG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflMai 2021

Art 56. Ist der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware festgesetzt, so bestimmt er sich im Zweifel nach dem Nettogewicht.

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Die Vorschrift enthält eine Regel zur Bestimmung des Preises, wenn dieser sich nach dem Gewicht der Ware richtet: Im Zweifel entscheidet demnach das Nettogewicht. Tara, also das Gewicht der Verpackung der Ware, wird nicht berücksichtigt.

Seite 1046

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