Die nach diesem Übereinkommen übermittelten oder ausgestellten Schriftstücke sind von jeder Legalisation oder entsprechenden Förmlichkeit befreit.
Inhaltsübersicht
Lit:
Krah, Das Haager Kinderschutzübereinkommen (2004).
Die nach diesem Übereinkommen übermittelten oder ausgestellten Schriftstücke sind von jeder Legalisation oder entsprechenden Förmlichkeit befreit.
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Krah, Das Haager Kinderschutzübereinkommen (2004).