Behörden, denen Informationen übermittelt werden, stellen nach dem Recht ihres Staates deren vertrauliche Behandlung sicher.
Inhaltsübersicht
Lit:
Krah, Das Haager Kinderschutzübereinkommen (2004).
Behörden, denen Informationen übermittelt werden, stellen nach dem Recht ihres Staates deren vertrauliche Behandlung sicher.
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Lit:
Krah, Das Haager Kinderschutzübereinkommen (2004).