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zu Art 35 HAÜ (Fucik)

Fucik1. AuflJänner 2019

Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten handeln in Adoptionsverfahren mit der gebotenen Eile.

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Das Eilgebot ist, so wichtig die rasche Erzielung von Rechtsklarheit im Eltern-Kind-Verhältnis auch ist, nicht mehr als ein Programmsatz.

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