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zu Art 19 CISG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflMai 2021

Art 19. (1) Eine Antwort auf ein Angebot, die eine Annahme darstellen soll, aber Ergänzungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, ist eine Ablehnung des Angebots und stellt ein Gegenangebot dar.

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