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zu Art 18 CISG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflMai 2021

Art 18. (1) Eine Erklärung oder ein sonstiges Verhalten des Empfängers, das eine Zustimmung zum Angebot ausdrückt, stellt eine Annahme dar. Schweigen oder Untätigkeit allein stellen keine Annahme dar.

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