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zu Art 12 HUP (Gitschthaler)

Gitschthaler1. AuflJänner 2019

Der Begriff „Recht“ im Sinne dieses Protokolls bedeutet das in einem Staat geltende Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts.

Lit:

Bonomi, Explanatory Report on the Protocol of 23 November 2007 on the Law applicable to Maintenance Obligations (2009), deutsche Fassung http://www.hcch.net/upload/expl39de.pdf (Bonomi-Bericht);

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