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zu Art 11 HUP (Gitschthaler)

Gitschthaler1. AuflJänner 2019

Das auf die Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmt insbesondere,

ob, in welchem Umfang und von wem die berechtigte Person Unterhalt verlangen kann;in welchem Umfang die berechtigte Person Unterhalt für die Vergangenheit verlangen kann;

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