Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (14. Lfg 2008) zu § 97 GewO Rz 11
Die GewO subsumiert folgende Tätigkeiten unter den Begriff „Arbeitsvermittlung“, und zwar die Zusammenführung von Arbeitsuchendenmit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen oder