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zu § 93 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe EStR, Rz 7701-7837 und InvFR 2008.

 

(1) Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Dies gilt nicht für die in § 27a Abs 2 genannten Einkünfte.

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