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zu § 86 GewO (Hanusch)

Hanusch16. LfgDezember 2010

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Zurücklegung der Gewerbeberechtigung

1.1. Die Wahl der Zurücklegungsart

1
Der Gewerbetreibende kann die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung

sofort,

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