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zu § 82b, 82c IO (Reisch)

Reisch2. AuflOktober 2022

Erhöhung der Entlohnung
Verminderung der Entlohnung

 

Die Regelentlohnung nach §§ 82 und 82a erhöht sich, soweit dies unter Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände geboten ist, und zwar insbesondere im Hinblick auf

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