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zu § 6 GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

Verbundene Gewerbe 1

 

Verbundene Gewerbe2 , 3 , 4 , 5 sind Gewerbe, die sich aus zwei oder mehreren Gewerben zusammensetzen und die im § 946 ausdrücklich als solche bezeichnet sind7.

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