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zu § 600 ZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter5. AuflMai 2019

Versäumung einer Verfahrenshandlung

 

(1) Versäumt es der Kläger, die Klage nach § 597 Abs 1 einzubringen, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren.

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