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zu § 599 ZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter5. AuflMai 2019

Verfahren und Beweisaufnahme

 

(1) Das Schiedsgericht ist berechtigt, über die Zulässigkeit einer Beweisaufnahme zu entscheiden, diese durchzuführen und ihr Ergebnis frei zu würdigen.

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