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zu § 5c

8. LfgNovember 2021

Versetzung

 

Der/die Nachtdienstnehmer/in hat auf Verlangen Anspruch 1) gegenüber dem/der Dienstgeber/in auf Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten 2), wenn

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