Versetzung
Der/die Nachtdienstnehmer/in hat auf Verlangen Anspruch 1) gegenüber dem/der Dienstgeber/in auf Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten 2), wenn
Versetzung
Der/die Nachtdienstnehmer/in hat auf Verlangen Anspruch 1) gegenüber dem/der Dienstgeber/in auf Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten 2), wenn
