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zu § 58g WEG (Vonkilch)

Vonkilch5. AuflSeptember 2023

Übergangsbestimmung zur WEG-Novelle 2022

 

(1) § 16 Abs. 2 bis 8, § 20 Abs. 4 und 7 bis 10, § 25 Abs. 2a, § 34 Abs. 1, § 52 Abs. 1 Z 2 und 6 und § 58g Abs. 5 und 6 jeweils in der Fassung der WEG-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 222/2021, treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

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