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zu § 58f WEG (Vonkilch)

Vonkilch5. AuflSeptember 2023

Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr 81/2020

 

§ 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2020 tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft und ist anzuwenden, wenn der Antrag auf Einverleibung nach dem 30. September 2020 gestellt wird.

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