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zu § 4 WVRG 2020 (Oppel)

Oppel2. LfgJänner 2021

2. Hauptstück
Schlichtungsstelle, Einrichtung, Geschäftsstelle

 

(1) Beim Amt der Wiener Landesregierung wird die „Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten“ eingerichtet. Die Schlichtungsstelle vermittelt in einem konkreten Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber und einer Unternehmerin oder einem Unternehmer oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern (Streitteile).

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