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zu § 49c MRG (Vonkilch)

Vonkilch4. AuflOktober 2021

Übergangsregelung zur Wohnrechtsnovelle 2000

 

(1) Die Änderungen der §§ 3, 16, 17, 18, 20, 21, 23, 26, 29, 34, 37, 45 und 49 sowie die Aufhebung der §§ 29a und 44 durch die Wohnrechtsnovelle 2000, BGBl. I Nr. 36/2000, treten mit 1. Juli 2000 in Kraft.

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