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zu § 49d MRG (Vonkilch)

Vonkilch4. AuflOktober 2021

Übergangsregelung zur Mietrechtsnovelle 2001

 

(1) Die Änderungen der §§ 1, 2, 9, 16, 20, 30, 37 und 45 durch die Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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