vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 449 EO (Meisinger)

Meisinger36. LfgOktober 2022

§ 449 Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder wegen einer infolge der Anfechtung wieder auflebenden Forderung kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.

[Eingefügt mit GREx 2021, BGBl I 2021/86]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte