Sofern dem Auslober genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbs im Unterschwellenbereich zulässig.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Februar 2007
Sofern dem Auslober genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbs im Unterschwellenbereich zulässig.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Februar 2007