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zu § 40 BVergG (Hornbanger/Zellhofer)

Hornbanger/Zellhofer1. LfgMärz 2009

Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß den § 38 Abs. 1 abgeschlossen wurde.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: September 2008

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