Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß den § 38 Abs. 1 abgeschlossen wurde.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: September 2008
Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß den § 38 Abs. 1 abgeschlossen wurde.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: September 2008